Mit ‘Internet’ getaggte Artikel

Internet-News 20.04.2010

Dienstag, 20. April 2010

Frequenzauktion: Erlöse von bis zu acht Milliarden Euro erwartet

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG hat eine detaillierte Modellrechnung für die zurzeit laufende Mobilfunkfrequenz-Auktion in Deutschland veröffentlicht. Sie beruht auf den Daten vergleichbarer Verkaufsprozesse in Westeuropa und den USA und legt in der Vergangenheit erzielte Preise pro Megahertz und Kopf der Bevölkerung zugrunde. Laut der Modellrechnung sei ein Erlös von 2 bis 8 Milliarden Euro zu erwarten.

Hartmut Paulus, Partner im Bereich Advisory von KPMG: “Wir gehen von einem Endergebnis zwischen 6 und 8 Milliarden Euro aus. Rein rechnerisch kommt unser Modell zwar auf 8 bis 9 Milliarden Euro, doch es müssen noch preismindernde Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Ausbauverpflichtung für das 800 Megahertz-Frequenzband in ländlichen Regionen.”

Grundlage der Modellrechnung bildet der “KPMG-Mobilfunkfrequenz-Monitor” (KPMG Radio Spectrum Monitor). Dieses Analyse- und Prognosemodell umfasst mehr als 150 Auktionen der letzten zehn Jahre in rund 100 Ländern. Dabei kamen insgesamt rund 2.500 Frequenzen unter den Hammer. Der Gesamterlös betrug knapp 200 Milliarden Euro.

Hartmut Paulus: “Bei der ersten Auktionswelle um die Jahrtausendwende haben die Teilnehmer noch hohe strategische Preise gezahlt, um sich den Markteintritt zu sichern. Unsere Analyse zeigt, dass die Preise für Mobilfunkfrequenzen seitdem deutlich gesunken sind. Dennoch dürften Schätzungen am unteren Ende der in der Öffentlichkeit genannten Preisspanne von 2 bis 8 Milliarden Euro für die gegenwärtige Auktion zu niedrig angesetzt sein, wenn man sich Verkaufsprozesse in Ländern mit einer ähnlichen Kaufkraft wie Deutschland ansieht. Zudem berücksichtigen diese nur unzureichend den Wert der zur Versteigerung stehenden Frequenzen. So wurde in den USA vor zwei Jahren erstmals ein Frequenzband der ‘digitalen Dividende’ versteigert, wie sie jetzt auch in Deutschland angeboten wird. Für diese Bandbreite von rund 60 Megahertz wurden 2008 in den USA umgerechnet 15 Milliarden Euro bezahlt.”

Deutlicher Preisverfall

Wie die KPMG-Analyse zeigt, hat sich weltweit die “Bandbreite pro Kopf” als zentrale wertbestimmende Größe beim Verkauf von Mobilfunkfrequenzen erwiesen. Die Preisunterschiede zwischen den Erstauktionen (”erste Welle”) und den aktuell stattfindenden Folgeauktionen (”zweite Welle”) sind erheblich. Wurden in den USA und in Westeuropa vor zehn Jahren durchschnittlich noch 1,02 Euro beziehungsweise 1,89 Euro pro Megahertz und Kopf der Bevölkerung bezahlt, sind diese Erlöse inzwischen auf 74 Cent beziehungsweise 24 Cent gesunken.

Seit 2008 ist laut “KPMG-Mobilfunkfrequenz-Monitor” weltweit erneut ein Anstieg der vergebenen Frequenzen zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr sei sogar die Zahl der Auktionen aus der Zeit des “Hypes” 2000/2001 überschritten worden. Hartmut Paulus: “Wir rechnen damit, dass die Zahl der Auktionen weiter zunimmt. Das liegt daran, dass in den Industrienationen enormes Wachstum der mobilen Datenübertragung zu beobachten ist, das die Bereitstellung weiterer Frequenzbänder erforderlich macht. Und in den Schwellenländern steht im Rahmen der zunehmenden Verbreitung des Mobilfunks die Vergabe weiterer Frequenzen an. Mit unserem ‘KPMG Mobilfunkfrequenz-Monitor’ analysieren wir die wesentlichen preisbestimmenden Faktoren bei Frequenzversteigerungen und wollen Anhaltspunkte für kommende Auktionen liefern.”

Quelle: Verivox

Telefon-News 07.04.2010

Mittwoch, 07. April 2010

Durch regelmäßigen Wechsel des Anbieters 3000 Euro sparen

Verivox hat die Entwicklung der Preise für Energie und Telekommunikation in den 20 größten deutschen Städten untersucht. Das Ergebnis: Rund 3000 Euro konnte derjenige in den letzten fünf Jahren sparen, der stets zum günstigsten Anbieter für Internet, Handy, Gas und Strom gewechselt ist.

Der jährliche Wechsel zum günstigsten Anbieter hat in den vergangenen fünf Jahren eine durchschnittliche Ersparnis von 2965 Euro eingebracht. Am meisten konnte dabei in Leipzig eingespart werden. Hier lag das Einsparpotenzial bei insgesamt 3622 Euro. Am geringsten war die mögliche Ersparnis in Frankfurt am Main. Dennoch konnten Verbraucher in Frankfurt durch den jährlichen Anbieterwechsel im Laufe der letzten Jahre 2513 Euro einsparen.

„Verbraucher sollten mindestens einmal im Jahr ihre Verträge für Energie und Telekommunikation prüfen. Der Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen, denn Bestandskunden bezahlen in der Regel höhere Preise als Neukunden“, sagt Dagmar Ginzel, Unternehmenssprecherin bei Verivox.

Methodik

Strom
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 4000 kWh wurde der örtliche Grundversorgungstarif mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen.

Gas
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wurde der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Grundversorgers mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen. Der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Versorgers wurde zum Vergleich herangezogen, da Heizgaskunden in der Regel einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung haben.

Handy
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde von dem im Jahr 2005 gültigen T-Mobile Tarif ausgegangen. Danach wurde jedes Jahr zum günstigsten verfügbaren Handyanbieter gewechselt. Als Nutzerprofil wurde von einem Vier-Personen-Haushalt ausgegangen. Zwei Mitglieder des Haushaltes telefonieren jeweils 150 Minuten pro Monat und verschicken 40 SMS, zwei weitere Mitglieder telefonieren jeweils 50 Minuten und verschicken 10 SMS. Die Kosten für die Geräte wurden zugunsten der besseren Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.

DSL
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde der T-Home Tarif „Call & Surf Comfort“ mit einer Geschwindigkeit von 6 Mbit/s mit dem jeweils günstigsten DSL-Angebot bei gleicher Geschwindigkeit verglichen.

Quelle: Verivox

DSL-News 09.12.2009

Mittwoch, 09. Dezember 2009

Googles Browser Chrome ist nun auch für Mac und Linux verfügbar

Hamburg – Ab heute ist Googles Browser Chrome auch für Macintosh und Linux verfügbar. Für Windows-Nutzer hatte Google seinen besonders schnellen und sicheren Internetbrowser bereits im September 2008 bereit gestellt. Derzeit nutzen über 40 Millionen Menschen weltweit die Windows-Version. Hintergrund ist die ständig steigende Anzahl an Nutzern, die via Internet komplexe Anwendungen wie Online Banking, Social Networking und Multimedia-Anwendungen verwenden.

Um auf die steigenden Anforderungen, die Veränderung und das Wachstum des modernen Internets zu reagieren, ist Google Chrome ein von Grunde auf neu entwickelter Browser, der auf eine nutzerfreundliche Verbindung aus Geschwindigkeit, Bedienkomfort und Sicherheit setzt.

Die Nutzer sollen Webseiten schnell abrufen und das Neustarten oder Hochfahren des Browsers ohne Unterbrechungen durchführen können. Deswegen führt Google Chrome Web-Anwendungen und Websites umgehend aus.

Google Chrome setzt neben der Geschwindigkeit auf Einfachheit. Chrome soll jederzeit und an jedem Ort für jeden Nutzer betriebsbereit sein. Dafür bietet das schlichte Design, das denselben Gestaltungs-Grundsätzen wie die Google-Startseite entspricht, eine einfache Handhabung.

Da alle Programme in Google Chrome online aktiv sind, hat jedes aufgerufene Fenster eine gesonderte Sicherheitseinstellung. Dadurch haben Viren und Malware es sehr schwer, den Computer eines Nutzers anzugreifen.

“Die heutige Produkteinführung ist ein großer Schritt: Wir wollen Chrome für noch mehr Menschen zugänglich machen und die Nutzung des Internets für sie verbessern”, berichtet Anders Sandholm, Produktmanager für Google Chrome. “Chrome hat sich seit der Einführung gut entwickelt. Wir konnten die Geschwindigkeit und die Stabilität weiter verbessern und verzeichnen ständig Fortschritte.”

Quelle: Verivox

Internet-News 16.11.2009

Montag, 16. November 2009

Bundesnetzagentur gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern

Köln/Bonn – Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. “Schaltverteiler” gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung des VG Köln: “Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sog. weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen. Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen.”

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung “weißer Flecken” mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. “letzte Meile”, auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

Quelle: Verivox