Archiv für die Kategorie ‘Telefon’

Telefon-News 07.04.2010

Mittwoch, 07. April 2010

Durch regelmäßigen Wechsel des Anbieters 3000 Euro sparen

Verivox hat die Entwicklung der Preise für Energie und Telekommunikation in den 20 größten deutschen Städten untersucht. Das Ergebnis: Rund 3000 Euro konnte derjenige in den letzten fünf Jahren sparen, der stets zum günstigsten Anbieter für Internet, Handy, Gas und Strom gewechselt ist.

Der jährliche Wechsel zum günstigsten Anbieter hat in den vergangenen fünf Jahren eine durchschnittliche Ersparnis von 2965 Euro eingebracht. Am meisten konnte dabei in Leipzig eingespart werden. Hier lag das Einsparpotenzial bei insgesamt 3622 Euro. Am geringsten war die mögliche Ersparnis in Frankfurt am Main. Dennoch konnten Verbraucher in Frankfurt durch den jährlichen Anbieterwechsel im Laufe der letzten Jahre 2513 Euro einsparen.

„Verbraucher sollten mindestens einmal im Jahr ihre Verträge für Energie und Telekommunikation prüfen. Der Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen, denn Bestandskunden bezahlen in der Regel höhere Preise als Neukunden“, sagt Dagmar Ginzel, Unternehmenssprecherin bei Verivox.

Methodik

Strom
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 4000 kWh wurde der örtliche Grundversorgungstarif mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen.

Gas
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wurde der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Grundversorgers mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen. Der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Versorgers wurde zum Vergleich herangezogen, da Heizgaskunden in der Regel einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung haben.

Handy
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde von dem im Jahr 2005 gültigen T-Mobile Tarif ausgegangen. Danach wurde jedes Jahr zum günstigsten verfügbaren Handyanbieter gewechselt. Als Nutzerprofil wurde von einem Vier-Personen-Haushalt ausgegangen. Zwei Mitglieder des Haushaltes telefonieren jeweils 150 Minuten pro Monat und verschicken 40 SMS, zwei weitere Mitglieder telefonieren jeweils 50 Minuten und verschicken 10 SMS. Die Kosten für die Geräte wurden zugunsten der besseren Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.

DSL
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde der T-Home Tarif „Call & Surf Comfort“ mit einer Geschwindigkeit von 6 Mbit/s mit dem jeweils günstigsten DSL-Angebot bei gleicher Geschwindigkeit verglichen.

Quelle: Verivox

Telefon-News 02.02.2010

Dienstag, 02. Februar 2010

Telekom muss bei All-IP-Anschlüssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Eine deutlich zweigeteilte Reaktion löste die jetzt veröffentlichte Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Markt 1 – Breitband-Endkundenmarkt – aus. “Hinsichtlich Call-by-Call und Preselection hat die Regulierungsbehörde eine Entscheidung zum Wohle der Verbraucher und des Wettbewerbs getroffen. Die Deutsche Telekom AG muss die Betreiberauswahl auch bei neuen All-IP-Anschlüssen anbieten”, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner diesen Teil des Beschlusses.

Ganz anders sieht es beim Thema Anschluss-Resale aus: “Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Regulierungsbehörde trotz der eindeutigen Signale aus Brüssel und vom Bundeskartellamt keine Verpflichtung zum Anschluss-Resale mit konsistentem Preisabschlag erlassen hat”, kritisiert Grützner deutlich. “Dass die BNetzA hier den kartell- und EU-rechtlich geforderten Abschlag schlicht nicht vorsieht und sie weiter auf eine Selbstverpflichtung der Telekom setzt, ist für uns völlig unverständlich.” Eine Selbstverpflichtung stelle definitiv kein Äquivalent zu einer gesetzlichen Anordnung eines Vorprodukts dar, wenn diese Selbstverpflichtung nicht die wettbewerblichen Anforderungen erfüllt.

Eine gute Nachricht bedeutet hingegen die endlich erfolgte Anordnung, die die DTAG sowie ihre verbundenen Unternehmen (congstar, T-Systems) dazu verpflichtet, Call-by-Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen – wie im klassischen Festnetz – anzubieten. Die Verpflichtung betrifft sowohl DTAG-Bestands- als auch Neukunden des Konzerns und ist ohne weitere Frist unverzüglich umzusetzen. Zwei Jahre lang hat die Telekom die Endkunden bei All-IP-Anschlüsse von der Möglichkeit der Nutzung der Betreiberauswahl abgeschnitten. “Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben”, betont der VATM-Geschäftsführer. Auch heute gebe es insbesondere in den Bereichen der so genannten weißen Flecken ohne Betreiber- und Betreibervorauswahl kaum eine Alternative und die Verbraucher müssten die Preise der DTAG akzeptieren. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte in der Vergangenheit mehrfach bei der BNetzA die zügige Verpflichtung der DTAG zum Angebot der Betreiberauswahl angemahnt. Damit hatte sie ebenso wie VATM und EU gefordert, die Verpflichtung von marktbeherrschenden Unternehmen zur Betreiberauswahl und -vorauswahl unabhängig von der verwendeten Anschlusstechnologie beizubehalten. “Nur so kann das Gebot der Technologieneutralität gewahrt werden”, sagt Grützner.

In den Beschlussgründen der BNetzA finden sich klare Worte. Insbesondere sei die nach wie vor von der DTAG geforderte Umsetzungfrist von 9 Monaten im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer “nicht nachvollziehbar”. Die Telekom hat diesbezüglich jedoch bereits eine Studie angekündigt. Die BNetzA macht in der Verfügung jedoch ebenfalls klar, dass es ihrer Ansicht nach technisch relativ unproblematisch sei, die Entscheidung umzusetzen – und verweist auf die Implementierung ohne nennenswerten Aufwand in der Schweiz. Die Telekom hatte in der Vergangenheit immer wieder angeführt, dass sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen ließe.

Die Verpflichtung zu Call-by-Call gilt ab sofort und unabhängig von der Rechtsauffassung der DTAG, dass diese Verpflichtung vermeintlich rechtswidrig wäre. Die Bundesnetzagentur warnt die Telekom davor, Versuche zu unternehmen, die neue Verpflichtung zu unterlaufen. Jeder Kunde habe einen rechtlichen Anspruch, Call-by-Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können. Und auch die Anbieter hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass die Telekom den entsprechenden Verpflichtungen nachkommt. Die DTAG kann gegen den Beschluss innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erheben.

Quelle: Verivox