Archiv für die Kategorie ‘Internet’

Internet-News 07.05.2010

Freitag, 07. Mai 2010

TÜV Rheinland: Ungeschütztes Netz birgt Sicherheitsrisiken

Laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom nutzen rund 40 Prozent aller deutschen Haushalte mit Internetanschluss nutzen WLAN (Wireless Local Area Network) für den drahtlosen Zugang ins Netz. Was aber viele Nutzer nicht bedenken: Eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
“Jeder, der sich in der Reichweite eines ungesicherten drahtlosen Funknetzes befindet, kann leicht dieses Netzwerk missbrauchen. So kann ein Eindringling etwa urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet laden”, warnt Klaus Rodewig, IT-Sicherheitsexperte von TÜV Rheinland. “Und das kann für den WLAN-Nutzer nicht nur teuer werden, sondern er riskiert unter Umständen sogar eine Strafanzeige, Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme seiner Computer.”

Sicherheitsrisiken minimieren

Doch mit wenigen Handgriffen können Nutzer diesen Sicherheitsrisiken entgegenwirken. WLAN-Nutzer sollten beim Einrichten ihres drahtlosen Netzwerks auf jeden Fall das Routerpasswort ändern. “Sonst haben Hacker beim Datenzugriff leichtes Spiel, etwa so, als würde man Einbrecher direkt durch die offene Haustür lassen”, warnt der Experte. Denn: Einige Hersteller vergeben bei den Werkseinstellungen der Router die gleichen Standardpasswörter für mehrere Geräte – was auch den Hackern bekannt ist.

Zudem muss der Nutzer bei der Einrichtung den Namen des drahtlosen Netzwerks, die sogenannte SSID (Service Set Identifier), vergeben. Hier gilt, wie auch bei den anderen Passwörtern: keine kurzen oder bekannten Namen wie etwa “WLAN” oder “Zuhause” wählen, um dem potenziellen Angreifer das Knacken der Verschlüsselung zu erschweren. Denn je nach Verschlüsselungsart des WLANs dient die SSID als ein Baustein der Verschlüsselung. So können Außenstehende nicht gleich Rückschlüsse auf den Betreiber ziehen.

Vor Datenklau schützen

Weiterhin sollten Verbraucher bei der Konfiguration des WLAN-Routers die richtige Verschlüsselung wählen. “Am besten eignet sich hierfür die Verschlüsselungsart WPA2″, rät Rodewig. “Sie lässt sich zurzeit nicht knacken.” Doch eine Schwachstelle gibt es: das einmalig zu vergebende Passwort, den so genannten Preshared key (PSK). Nur wenn er sich schwer knacken lässt, gewährleistet WPA2 genügend Sicherheit. “Das Passwort sollte aus zufälligen Kombinationen von Buchstaben und Zahlen bestehen und möglichst lang sein”, erklärt der IT-Experte. “Je länger, desto besser.” Bei Nichtgebrauch sollten WLAN-Nutzer überdies stets das Funknetzwerk abschalten, oder – wenn kein Schalter vorhanden – den Stecker ziehen. Denn ohne Verbindung kein Datenklau!

Quelle: Verivox

Internet-News 20.04.2010

Dienstag, 20. April 2010

Frequenzauktion: Erlöse von bis zu acht Milliarden Euro erwartet

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG hat eine detaillierte Modellrechnung für die zurzeit laufende Mobilfunkfrequenz-Auktion in Deutschland veröffentlicht. Sie beruht auf den Daten vergleichbarer Verkaufsprozesse in Westeuropa und den USA und legt in der Vergangenheit erzielte Preise pro Megahertz und Kopf der Bevölkerung zugrunde. Laut der Modellrechnung sei ein Erlös von 2 bis 8 Milliarden Euro zu erwarten.

Hartmut Paulus, Partner im Bereich Advisory von KPMG: “Wir gehen von einem Endergebnis zwischen 6 und 8 Milliarden Euro aus. Rein rechnerisch kommt unser Modell zwar auf 8 bis 9 Milliarden Euro, doch es müssen noch preismindernde Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Ausbauverpflichtung für das 800 Megahertz-Frequenzband in ländlichen Regionen.”

Grundlage der Modellrechnung bildet der “KPMG-Mobilfunkfrequenz-Monitor” (KPMG Radio Spectrum Monitor). Dieses Analyse- und Prognosemodell umfasst mehr als 150 Auktionen der letzten zehn Jahre in rund 100 Ländern. Dabei kamen insgesamt rund 2.500 Frequenzen unter den Hammer. Der Gesamterlös betrug knapp 200 Milliarden Euro.

Hartmut Paulus: “Bei der ersten Auktionswelle um die Jahrtausendwende haben die Teilnehmer noch hohe strategische Preise gezahlt, um sich den Markteintritt zu sichern. Unsere Analyse zeigt, dass die Preise für Mobilfunkfrequenzen seitdem deutlich gesunken sind. Dennoch dürften Schätzungen am unteren Ende der in der Öffentlichkeit genannten Preisspanne von 2 bis 8 Milliarden Euro für die gegenwärtige Auktion zu niedrig angesetzt sein, wenn man sich Verkaufsprozesse in Ländern mit einer ähnlichen Kaufkraft wie Deutschland ansieht. Zudem berücksichtigen diese nur unzureichend den Wert der zur Versteigerung stehenden Frequenzen. So wurde in den USA vor zwei Jahren erstmals ein Frequenzband der ‘digitalen Dividende’ versteigert, wie sie jetzt auch in Deutschland angeboten wird. Für diese Bandbreite von rund 60 Megahertz wurden 2008 in den USA umgerechnet 15 Milliarden Euro bezahlt.”

Deutlicher Preisverfall

Wie die KPMG-Analyse zeigt, hat sich weltweit die “Bandbreite pro Kopf” als zentrale wertbestimmende Größe beim Verkauf von Mobilfunkfrequenzen erwiesen. Die Preisunterschiede zwischen den Erstauktionen (”erste Welle”) und den aktuell stattfindenden Folgeauktionen (”zweite Welle”) sind erheblich. Wurden in den USA und in Westeuropa vor zehn Jahren durchschnittlich noch 1,02 Euro beziehungsweise 1,89 Euro pro Megahertz und Kopf der Bevölkerung bezahlt, sind diese Erlöse inzwischen auf 74 Cent beziehungsweise 24 Cent gesunken.

Seit 2008 ist laut “KPMG-Mobilfunkfrequenz-Monitor” weltweit erneut ein Anstieg der vergebenen Frequenzen zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr sei sogar die Zahl der Auktionen aus der Zeit des “Hypes” 2000/2001 überschritten worden. Hartmut Paulus: “Wir rechnen damit, dass die Zahl der Auktionen weiter zunimmt. Das liegt daran, dass in den Industrienationen enormes Wachstum der mobilen Datenübertragung zu beobachten ist, das die Bereitstellung weiterer Frequenzbänder erforderlich macht. Und in den Schwellenländern steht im Rahmen der zunehmenden Verbreitung des Mobilfunks die Vergabe weiterer Frequenzen an. Mit unserem ‘KPMG Mobilfunkfrequenz-Monitor’ analysieren wir die wesentlichen preisbestimmenden Faktoren bei Frequenzversteigerungen und wollen Anhaltspunkte für kommende Auktionen liefern.”

Quelle: Verivox

Telefon-News 07.04.2010

Mittwoch, 07. April 2010

Durch regelmäßigen Wechsel des Anbieters 3000 Euro sparen

Verivox hat die Entwicklung der Preise für Energie und Telekommunikation in den 20 größten deutschen Städten untersucht. Das Ergebnis: Rund 3000 Euro konnte derjenige in den letzten fünf Jahren sparen, der stets zum günstigsten Anbieter für Internet, Handy, Gas und Strom gewechselt ist.

Der jährliche Wechsel zum günstigsten Anbieter hat in den vergangenen fünf Jahren eine durchschnittliche Ersparnis von 2965 Euro eingebracht. Am meisten konnte dabei in Leipzig eingespart werden. Hier lag das Einsparpotenzial bei insgesamt 3622 Euro. Am geringsten war die mögliche Ersparnis in Frankfurt am Main. Dennoch konnten Verbraucher in Frankfurt durch den jährlichen Anbieterwechsel im Laufe der letzten Jahre 2513 Euro einsparen.

„Verbraucher sollten mindestens einmal im Jahr ihre Verträge für Energie und Telekommunikation prüfen. Der Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen, denn Bestandskunden bezahlen in der Regel höhere Preise als Neukunden“, sagt Dagmar Ginzel, Unternehmenssprecherin bei Verivox.

Methodik

Strom
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 4000 kWh wurde der örtliche Grundversorgungstarif mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen.

Gas
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wurde der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Grundversorgers mit dem jeweils günstigsten verfügbaren Angebot ohne Vorauskasse verglichen. Der günstigste verfügbare Tarif des örtlichen Versorgers wurde zum Vergleich herangezogen, da Heizgaskunden in der Regel einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung haben.

Handy
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde von dem im Jahr 2005 gültigen T-Mobile Tarif ausgegangen. Danach wurde jedes Jahr zum günstigsten verfügbaren Handyanbieter gewechselt. Als Nutzerprofil wurde von einem Vier-Personen-Haushalt ausgegangen. Zwei Mitglieder des Haushaltes telefonieren jeweils 150 Minuten pro Monat und verschicken 40 SMS, zwei weitere Mitglieder telefonieren jeweils 50 Minuten und verschicken 10 SMS. Die Kosten für die Geräte wurden zugunsten der besseren Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.

DSL
Zur Berechnung der Ersparnis bei einem jährlichen Anbieterwechsel wurde der T-Home Tarif „Call & Surf Comfort“ mit einer Geschwindigkeit von 6 Mbit/s mit dem jeweils günstigsten DSL-Angebot bei gleicher Geschwindigkeit verglichen.

Quelle: Verivox

Internet-News 02.02.2010

Dienstag, 02. Februar 2010

Telekom muss bei All-IP-Anschlüssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Eine deutlich zweigeteilte Reaktion löste die jetzt veröffentlichte Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Markt 1 – Breitband-Endkundenmarkt – aus. “Hinsichtlich Call-by-Call und Preselection hat die Regulierungsbehörde eine Entscheidung zum Wohle der Verbraucher und des Wettbewerbs getroffen. Die Deutsche Telekom AG muss die Betreiberauswahl auch bei neuen All-IP-Anschlüssen anbieten”, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner diesen Teil des Beschlusses.

Ganz anders sieht es beim Thema Anschluss-Resale aus: “Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Regulierungsbehörde trotz der eindeutigen Signale aus Brüssel und vom Bundeskartellamt keine Verpflichtung zum Anschluss-Resale mit konsistentem Preisabschlag erlassen hat”, kritisiert Grützner deutlich. “Dass die BNetzA hier den kartell- und EU-rechtlich geforderten Abschlag schlicht nicht vorsieht und sie weiter auf eine Selbstverpflichtung der Telekom setzt, ist für uns völlig unverständlich.” Eine Selbstverpflichtung stelle definitiv kein Äquivalent zu einer gesetzlichen Anordnung eines Vorprodukts dar, wenn diese Selbstverpflichtung nicht die wettbewerblichen Anforderungen erfüllt.

Eine gute Nachricht bedeutet hingegen die endlich erfolgte Anordnung, die die DTAG sowie ihre verbundenen Unternehmen (congstar, T-Systems) dazu verpflichtet, Call-by-Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen – wie im klassischen Festnetz – anzubieten. Die Verpflichtung betrifft sowohl DTAG-Bestands- als auch Neukunden des Konzerns und ist ohne weitere Frist unverzüglich umzusetzen. Zwei Jahre lang hat die Telekom die Endkunden bei All-IP-Anschlüsse von der Möglichkeit der Nutzung der Betreiberauswahl abgeschnitten. “Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben”, betont der VATM-Geschäftsführer. Auch heute gebe es insbesondere in den Bereichen der so genannten weißen Flecken ohne Betreiber- und Betreibervorauswahl kaum eine Alternative und die Verbraucher müssten die Preise der DTAG akzeptieren. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte in der Vergangenheit mehrfach bei der BNetzA die zügige Verpflichtung der DTAG zum Angebot der Betreiberauswahl angemahnt. Damit hatte sie ebenso wie VATM und EU gefordert, die Verpflichtung von marktbeherrschenden Unternehmen zur Betreiberauswahl und -vorauswahl unabhängig von der verwendeten Anschlusstechnologie beizubehalten. “Nur so kann das Gebot der Technologieneutralität gewahrt werden”, sagt Grützner.

In den Beschlussgründen der BNetzA finden sich klare Worte. Insbesondere sei die nach wie vor von der DTAG geforderte Umsetzungfrist von 9 Monaten im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer “nicht nachvollziehbar”. Die Telekom hat diesbezüglich jedoch bereits eine Studie angekündigt. Die BNetzA macht in der Verfügung jedoch ebenfalls klar, dass es ihrer Ansicht nach technisch relativ unproblematisch sei, die Entscheidung umzusetzen – und verweist auf die Implementierung ohne nennenswerten Aufwand in der Schweiz. Die Telekom hatte in der Vergangenheit immer wieder angeführt, dass sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen ließe.

Die Verpflichtung zu Call-by-Call gilt ab sofort und unabhängig von der Rechtsauffassung der DTAG, dass diese Verpflichtung vermeintlich rechtswidrig wäre. Die Bundesnetzagentur warnt die Telekom davor, Versuche zu unternehmen, die neue Verpflichtung zu unterlaufen. Jeder Kunde habe einen rechtlichen Anspruch, Call-by-Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können. Und auch die Anbieter hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass die Telekom den entsprechenden Verpflichtungen nachkommt. Die DTAG kann gegen den Beschluss innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erheben.

Quelle: Verivox

Internet-News 19.01.2010

Dienstag, 19. Januar 2010

Als erste soziale Netzwerke erhalten schülerVZ, studiVZ und meinVZ ein TÜV-Prüfzeichen

Als erste soziale Netzwerke haben schülerVZ, studiVZ und meinVZ ihre Software-Plattformen durch TÜV SÜD überprüfen lassen. Deutschlands größtes soziales Netzwerk wurde dabei auf Funktionalität und Datensicherheit überprüft und daraufhin zertifiziert. Der Test konzentrierte sich auf die Qualität der Anwendungssoftware in Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und Funktionalität.

Überprüft wurde unter anderem der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Sicherheit gegen unbefugte Zugriffe. Außerdem hat TÜV SÜD die Funktionalität und Erreichbarkeit der Privatsphäre-Einstellungen, die Suche und Kommunikationsmöglichkeiten auf den Plattformen, den Registrierungsablauf und die VZ-Sicherheitsseite – die allen Nutzern wichtige Hinweise für den richtigen Umgang innerhalb der VZ-Netzwerke bietet – getestet. Das Ergebnis: Der technische Bericht und die TÜV-Zertifizierung bestätigen, dass die VZ-Netzwerke sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die des TÜV SÜD erfüllen.

Markus Berger-de León, CEO der VZ-Netzwerke: “Wir freuen uns sehr, dass nun auch eine unabhängige Stelle bestätigt hat, dass die Daten unserer Nutzer sicher sind und sich unsere Nutzer zudem auf zentrale Funktionalitäten wie die Privatsphäre-Einstellungen verlassen können. Dies entspricht unserem Versprechen, welches wir anlässlich der Kampagne “Meine Daten gehören mir” ausgesprochen haben.”

Wolf-Rüdiger Heidemann TÜV SÜD: “Die VZ-Netzwerke sind die ersten sozialen Netzwerke, die wir auf Datensicherheit und Software-Funktionalität überprüft haben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass schülerVZ, studiVZ und meinVZ die Anforderungen erfüllen.”

Um die Qualität und die Sicherheit von schülerVZ, studiVZ und meinVZ auf lange Sicht zu gewährleisten, werden sich die VZ-Netzwerke einer jährlichen Revisionsprüfung durch TÜV SÜD unterziehen.

Quelle: Verivox

Internet-News 16.11.2009

Montag, 16. November 2009

Bundesnetzagentur gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern

Köln/Bonn – Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. “Schaltverteiler” gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung des VG Köln: “Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sog. weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen. Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen.”

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung “weißer Flecken” mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. “letzte Meile”, auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

Quelle: Verivox